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Schlagwort: Amtsgericht Regensburg

Skandalöse Zustände am Amtsgericht Regensburg: Begeht eine maskierte Richterin eine “schwerwiegende Störung der Hauptverhandlung” (§ 261 StPO)?

Von Dr. phil. Clemens Heni, 9. Juni 2021

Der Rechtsanwalt Otmar Spirk weist in einem aktuellen Text bezüglich des vorgestrigens Skandals am Amtsgericht Regensburg auf einen bestechenden juristischen Forschungstext zweier Regensburger Juristen hin, die sich bereits im Sommer 2020 angesichts von Corona mit dem grundsätzlichen Verbot der Gesichtsverhüllung zu Gericht beschäftigten. Ausgangspunkt war eine Gesetzesänderung im Jahr 2017, die sich offenbar primär auf die Gefahr von verschleierten Musliminnen bezog, aber allgemein jede Form der Verdeckung des Gesichts im Gerichtssaal zwischen Kinn und Stirn beinhaltet.

Es geht im Kern um folgende Aspekte: Darf eine Richterin entgegen der Rechtslage verlangen, dass alle Anwesenden bei einem Prozess im Gerichtssaal verschleiert sind, also Maske tragen? Darf eine Richterin selbst ohne substantielle Begründung Maske tragen? Darf eine Richterin ebenso willkürlich verlangen, dass Prozessbeteiligte einen negativen PCR-Test vorweisen müssen? Heute wollen wir uns primär mit der Rechtslage bezüglich des Verschleierns im Gerichtssaal befassen.

Die beiden Autoren Rechtsanwalt Professor Dr. Jan Bockemühl und Dr. iur. Martin Heuser (Universität Regensburg) schreiben in der Kriminalpolitischen Zeitschrift, Ausgabe 6/2020 (S. 342-348), unter Titel

“Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht“ – Maskerade in der Hauptverhandlung?

Folgendes:

Das zum allgemeinen Grundsatz erhobene Verbot der Gesichtsverhüllung in § 176 Abs. 2 S. 1 GVG erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht auf die „Sitzung“. Nach Auffassung des Gesetzgebers meint dies „die gesamte Dauer der gerichtlichen Verhandlung im Sinne des § 169 GVG vom Aufruf der Sache bis zur vollständigen Verkündung des Urteils“ und zeitlich darüber hinaus sogar auch schon „die Öffnung des Gerichtssaals“ vor der Sitzung sowie ferner die Zeit nach der Verkündung des Urteils, „die das Gericht braucht, um […] den Sitzungssaal zu verlassen“.[9]

In persönlicher Hinsicht gilt das im GVG speziell für die Gerichtsverhandlung geregelte Verbot der Gesichtsverhüllung mit den Verfahrensbeteiligten insbesondere für (ehrenamtliche) Richter, Staatsanwälte, Protokollführer, Beschuldigte, Verteidiger, Nebenkläger, Sachverständige, Zeugen, Dolmetscher und alle sonstigen Verfahrensbeteiligte, nicht aber bloße Zuschauer[10] oder etwa auch Vorführungsbeamte.

Sachlich umfasst das – gegen die Motivation des Trägers der Gesichtsverhüllung indifferente – Verbot „sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung“.[11] In den Gesetzesmaterialien findet sich dementsprechend die folgende Definition und Abgrenzung: „Gesichtsverhüllung meint dabei die Verwendung von Textilien und anderen Gegenständen, die dazu dienen, das Gesicht oder Teile desselben zu verdecken. Erfasst sind mithin etwa Verhüllungen des Gesichts durch eine Maske, eine Burka, eine Sonnenbrille, eine Sturmhaube, einen Motorradhelm oder auch einen Verband, den eine Person zur Behandlung einer physischen Verletzung im Gesicht trägt. Nicht erfasst sind dagegen die natürliche Gesichtsbehaarung, kleinere Pflaster, Brillen mit durchsichtigem Glas oder Bedeckungen nur des Haares oder nur des Halsbereichs, die den Bereich des Gesichts, also die Fläche zwischen Stirn und Kinn, freilassen.“[12]

(…)

Verhandelt der gesichtsverhüllte Richter nach erfolgter Beanstandung gleichwohl weiter, so ist dieser die Verteidigung wesentlich erschwerende Umstand (vgl. § 338 Nr. 8 StPO) im Übrigen geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (§ 24 StPO). Denn wenn ein Richter dem Angeklagten in der zwischenmenschlichen Kommunikation, die letztlich über eine Verurteilung entscheidet, nicht mit freiem Gesicht gegenübertritt, erschüttert dies regelmäßig das Vertrauen in das Amt des Richters und die Integrität seines Handelns nachhaltig, da sich der Richter auf diese Weise der strafprozessualen Form der Kommunikation verweigert, während er über den Angeklagten zu Gericht sitzt.

Die Begründung für die Verhüllung der Amtsrichterin in besagtem Fall in Regensburg hört sich ungeheuerlich an und sollte in einem Rechtsstaat zu einem Aufschrei führen, wie Rechtsanwalt Otmar Spirk festhält:

Die Richterin – sie ist hinter ihrer FFP 2-Maske praktisch nicht zu erkennen – rechtfertigt sich dann im Gerichtssaal gegenüber dem Verteidiger von Brunschweiger, Rechtsanwalt Otmar Spirk:

Sie befürchte eine Ansteckung mit dem Corona-Virus: Sie habe Risikopersonen in ihrem familiären Umfeld !

Ihre eigene Hysterie oder Panik scheint diese Richterin, eine Frau Miriam Röslmeier, dazu zu verleiten, geltendes Recht nicht zu beachten oder zu umgehen. Vielleicht möchte die Richterin ihr Gesicht nicht zeigen? Jedenfalls ist die total willkürliche, irrationale Anmaßung, zum vorgeblichen Schutz eines nicht näher genannten Dritten, ALLE Menschen im Gerichtssaal quasi oder de facto zu zwingen, gegen das Gesetz zu verstoßen und sich zu verhüllen, für eine Demokratie unerträglich.

In dem Text der beiden Juristen Bockemühl und Heuser wird z.B. Folgendes zitiert:

Insbesondere in umgekehrter Richtung wird der Verteidiger gegen einen gesichtsverhüllten Richter jedoch eine Entscheidung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO herbeiführen, sofern der Vorsitzende seiner sitzungspolizeilichen Aufgabe der Durchsetzung des Verhüllungsverbots in Entsprechung zu § 176 Abs. 1, 2 S. 1 GVG nach vorheriger Beanstandung der Sitzungsleitung nicht nachkommen sollte. Denn insoweit sich ein Richter durch die Verhüllung seines Gesichts während der Hauptverhandlung als Repräsentant des Staates einer offenen Kommunikation mit den übrigen Verfahrensbeteiligten verweigert, liegt zugleich eine schwerwiegende Störung der Hauptverhandlung vor (§ 261 StPO).

Insofern stellt sich die Frage: Handelt die Richterin entgegen der StPO? Stört sie eine Hauptverhandlung? Es zeugt von einer ganz besonders offenkundigen Befangenheit, dass sie bei einem Prozess gegen eine Lehrerin, die aus gesundheitlichen Gründen ein Maskenbefreiungsattest hat, eine solche nicht von der Strafprozessordnung vorgesehene, ja explizit, so lese ich das, 2017 abgelehnte Verhüllung einfordert. Wie kann man von so einer Person ein seriöses, juristisch klares Urteil erwarten? Ohne Mimik und bürgerliches Auftreten im Gerichtssaal? Wie kann man die Identität der Richterin feststellen oder des Polizisten, wenn doch unter einer Maske alle gleich aussehen, zumal sitzend?

Die Richterin möchte allen Ernstes ein privates (!) Problem, das sie angeblich hat (!), anführen, um andere Menschen zu zwingen (!), sich zu verhüllen. Das hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun, so auch die beiden Regensburger Autoren:

Lediglich in diesem tatbestandlich vorgegebenen Rahmen können dann gesundheitliche Gründe des Maskenträgers in der Ermessensausübung des Vorsitzenden zum Tragen kommen. Die ausnahmsweise Gestattung zum Tragen eines MNB setzt damit nicht nur tatbestandlich voraus, dass weder Identitätsfeststellung noch Beweiswürdigung ein unverhülltes Gesicht notwendig machen, sondern auf Seiten der Rechtsfolgen darüber hinaus auch, dass die gesundheitlichen Gründe das allgemeine Erfordernis einer offenen Verhandlungsführung überwiegen.[29]„Der Anwendungsbereich für derartige eng auszulegende Ausnahmen dürfte in der Praxis kaum relevant sein, weil die Wahrheitserforschungspflicht regelmäßig vorgeht.“[30] Die bloße Berufung auf einen „virusbedingte[n] Ausnahmezustand“ reicht folglich nicht aus,[31] weil eine – ohne die erforderliche Glaubhaftmachung einer konkreten Gesundheitsgefährdung – lediglich abstrakt behauptete Gesundheitsgefahr die strafprozessuale Wahrheitserforschungspflicht in einem konkreten Fall gewiss nicht überwiegt.

Es kann theoretisch individuelle Ausnahmen von der Regel des Nicht-Verschleierns geben, aber hier wird ja von der Richterin jede Person (!) im Gerichtssaal de facto gezwungen, sich zu verschleiern. Dabei könnte sich die angeblich gefährdete Person im Umfeld (!) der Richterin längst geimpft haben lassen. Auch die Richterin hätte sich impfen lassen können, wenn sie täglich vor dem Frühstück in Panik badet. Wenn sie nicht an die Wirkung der Impfung glaubt, sollte sie das Herrn Söder sagen oder dem Gerichtspräsidenten.

Was würde ein ehemaliger bayerischer Justizminister zu Richterin Röslmeier sagen? Die Kriminalpolitische Zeitschrift schreibt:

Sehr anschaulich hat das Erfordernis einer offenen Kommunikation für den Gerichtsprozess auch der damalige Bayerische Justizminister Winfried Bausback in einer Plenardebatte des Bundesrates zum Entwurf eines „Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung“ geschildert: „Kolleginnen und Kollegen, machen Sie einmal die Probe aufs Exempel! Überlegen Sie sich, wie es gewirkt hätte, wenn Kollege Biesenbach mit einem […] Tuch hier vor Ihnen gestanden hätte und Sie sich weder von seiner Mimik noch von seiner Gestik ein Bild hätten machen können. Noch viel mehr gilt dies vor Gericht, wo es um die akribische, gewissenhafte Suche nach Wahrheit geht. […] Wie soll ein Gericht im Falle einer Verschleierung beurteilen, ob die Zeugin plötzlich rot oder ganz blass wird, ob sie zu schwitzen beginnt oder unsicher in die Richtung eines Dritten blickt? Wie soll das Gericht ein gerechtes Urteil fällen, wenn es seine Erkenntnisse nicht auf Zeugen stützen kann, die es von Angesicht zu Angesicht gesehen und erlebt hat, weshalb es auch keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit hat? Unsere Richterinnen und Richter benötigen und wünschen sich deshalb das ausdrückliche Verbot der Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen.“[25]

Eine Ausnahme vom Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung, z.B. die Gestattung zum Tragen eines MNB „in Zeiten von Corona“, ist daher allenfalls in geprüften und glaubhaft gemachten Einzelfällen möglich. Die Verhüllung des Gesichts von Verfahrensbeteiligten einer Gerichtsverhandlung kann mit der gesetzlichen Regelung des § 176 Abs. 2 GVG nämlich niemals die Regel, sondern stets nur die Ausnahme sein.[26]

Die Lage ist also recht einfach: Wenn Amtsrichterin Miriam Röslmeier Angst und Panik hat, ihren Beruf auszuüben, dann soll sie sich beurlauben lassen oder im HomeOffice arbeiten, wie das Millionen von Menschen mit panikzerfurchten Gesichtern tun. Dann übernehmen eben Kolleg*innen, die Risiken rational einschätzen können und die eine womöglich bessere Kenntnis der Bedeutung der Kommunikation im Gerichtssaal besitzen, ihre Fälle. So einfach ist das.

Nochmal die beiden Juristen in ihrem wegweisenden Fachartikel:

cc) Richter und Staatsanwälte
Durch die speziellere Regelung des § 176 Abs. 2 GVG werden für die Zeit der Hauptverhandlung die für (ehrenamtliche) Richter und Staatsanwälte allgemein ohnehin schon geltenden Verhüllungsverbote[42] mitsamt ihren Ausnahmetatbeständen verdrängt. Eine MNB zum Schutz vor Infektionskrankheiten[43] darf folglich auch von diesem Personenkreis während der Hauptverhandlung nicht unter Berufung auf individuelle gesundheitliche Gründe getragen werden. Denn auch insoweit fehlt es jedenfalls im Rahmen der nach § 176 Abs. 2 S. 2 GVG zu treffenden Ermessensentscheidung am Überwiegen dieser Gründe, nachdem eine MNB nicht dem Selbst-, sondern lediglich dem Fremdschutz dient. Im Übrigen dürften aber regelmäßig auch schon die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift nicht gegeben sein. Letztlich würde die Gesichtsverhüllung bei dem betroffenen Personenkreis die Verteidigung durch die damit bewirkte Störung der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt beschränken.[44] „Schließlich setzt auch eine effektive Verteidigung des Angeklagten in gewissem Maß voraus, die Reaktion der Berufs- und Laienrichter auf bestimmte Prozessvorgänge an deren Mienenspiel ermessen zu können. […] Die Vorstellung, der Angeklagte würde einer Richterbank aus vermummten Personen gegenübersitzen, die […] völlig anonym Recht sprechen, erschiene geradezu beängstigend.“[45] Um nicht zu sagen, kafkaesk. Denn: „Die Kommunikation ‚von Angesicht zu Angesicht‘ ist ein zentrales Element im rechtstaatlichen Gerichtsverfahren auch dann, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und nur noch Rechtsfragen zu erörtern sind.“[46]

Der Schlussabsatz ist besonders bedeutsam und hat eine schöne demokratische, ja antifaschistische Diktion: “Wehret den Anfängen”:

IV. Strafverteidigung mit offenem Visier

Die vorstehenden Überlegungen zeigen, dass die mitunter wohl aus überbordender Angst und teils auch aus Hysterie ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen SARS‑CoV‑2/COVID‑19 bereits jetzt eine Erosion des Strafverfahrens sowie der Gerichtsverfassung zur Folge haben. Denn jedenfalls noch Ende letzten Jahres – 2019 – erschien es dem Gesetzgeber offenbar völlig undenkbar, dass eine strafprozessuale Hauptverhandlung lege artis unter vermummten Verfahrensbeteiligten geführt werden könnte. Strafverteidigung mit offenem Visier kann daher in diesen Tagen nicht nur eine engagierte Verteidigung des Beschuldigten, sondern auch eine solche der Grundfesten unseres Strafverfahrens sowie der Gerichtsverfassung leisten, und zwar, indem sie contra legem prozessierende Spruchkörper gelegentlich an noch immer geltendes Prozessrecht erinnert. Dabei bleibt jedoch abzuwarten, ob sich der Gesetzgeber dem Erfordernis einer offenen Verhandlungskultur im Strafprozess nicht doch noch „pandemiebedingt“ – bei nächstbester sich ihm bietender Gelegenheit einer allfälligen „Modernisierung“ – kurzerhand entledigt. In diesem Sinne gilt: Wehret den Anfängen!

 

 

Diskriminiert das Amtsgericht Regensburg Behinderte? Die Volksgemeinschaft der unheilbar Gesunden toleriert keine Minderheiten

Von Dr. phil. Clemens Heni, 7. Juni 2021

Was passiert hier gerade? Was geht in diesem Land vor sich?

Warum tragen die Menschen Masken, wo wir doch medizinisch wissen, dass sie nichts bringen, sonst hätte es ja gar keine Toten “an” oder “mit” Corona gegeben. Wer die wissenschaftlichen Texte von Professorin Ines Kappstein, jahrzehntelange Expertin für Krankenhaushygiene, über die Wirklosigkeit von Masken gelesen hat, weiß, wie medizinisch sinn-los das Tragen von Masken ist. Selbst in Krankenhäusern wurde bis März 2020 niemals allüberall Maske getragen.

Dass es mehr Tote gegeben hätte ohne Maske, ist eine Hypothese, die bereits widerlegt ist: Florida oder Schweden haben keine Maskenpflicht und weniger Tote als die meisten Lockdown-Länder oder US-Bundesstaaten. Doch wen interessieren Fakten? In Deutschland geht es um Gehorsam, Volksgemeinschaft und das Denunzieren von Abweichler*innen – Blockwartdenken statt Freiheit, Irrationalität statt evidenzbasierter Medizin, testen statt rationaler Analyse von tatsächlich Kranken.

Jeder seriöse Aerosol-Forscher wird bestätigen, dass im Freien das Tragen einer Maske gegen ein Virus wie Corona völlig sinnlos ist.

Aktuell, seit Wochen, sinken alle Zahlen, die sog. “Fälle”, also die positiven Tests auf das Virus SARS-CoV-2, die fast alle keine Infektionen sind und zu keiner Krankheit führen und zu illegalen Quarantäne-“Absonderungen” (DAS ist Deutschland, ein Land, das solche Worte und Begriffe immer noch oder schon wieder kennt, “Corona-Verordnung Absonderung“), die Hospitalisierungen und die Todeszahlen jener, die “an” oder doch nur “mit” Covid-19 starben (in Kalifornien hat jüngst ein County schlappe 25 Prozent aller Corona-Toten wieder umetikettiert zu Nicht-Covid-19-Toten – Sprich: du hast eine Grabinschrift “He died of the worst attack on American soil since Pearl Harbor” und am Ende war es doch ein gewöhnliches Herzversagen. Kein Witz: Netanyahu, dessen Tage womöglich endlich angesichts einer neuen 8-Parteien-Regierung, die vermutlich am kommenden Montag, 14. Juni, von der Knesset gewählt und dann vereidigt werden wird, wirklich gezählt sind, meint allen Ernstes, die Ankunft des Pfizer BioNTech Impfstoffes in Israel sei wie “Pearl Harbor”, der japanische Überraschungsangriff auf die Amerikaner, gewesen, und habe das Ende eingeleitet – so ahistorisch und fanatisch unwissenschaftlich denken jedoch nicht nur heutige politische Vertreter des Corona-Regimes, auch die Medien, die Justiz, NGOs und weite Teile der Bevölkerung fantasieren ganz ähnlich).

Doch in Deutschland sind fast alle unheilbar gesund. Wir leben im Zeitalter des pandemic turn und der unheilbar Gesunden.

Nehmen wir ein paar Szenen aus Deutschland im komatösen Zustand. Gestern ein mittelaltes Paar, Ende 50, im hässlich mainstreamigen anthrazit-schwarzen, überdimensionierten, geschmacklosen Mercedes SUV im Ländle. Beide kommen auf dem Land an, eine kleine Hühnerfarm, gegenüber eine Weide für Esel und Galloway-Rinder, ein Bauernhof angrenzend. Direkt am Wegesrand steht seit Jahren ein kleines Holzhäuschen, wo man Lebensmittel direkt vom Bauernhof kaufen kann – ohne Personal, das Häuschen ist den ganzen Tag offen. Es gibt Eier, Kartoffeln, Zwiebeln, ja nach Saison Erdbeeren, Zwetschgen, Äpfel, Birnen, 5-Liter-Apfelsaft-Kisten (ähnlich denen im Alten Land zwischen Hamburg und Stade an der Elbe), Gurken, Zucchini oder auch Gsälz sowie Nudeln.

Die beiden steigen aus dem Wagen aus, sie geht in das Häusle und er zieht sich seine FFP2-Maske auf und geht auch hinein. Die beiden Menschen, die im verglichen mit der frischen Luft (die Türe ist immer offen) im Bauernhofhäusle stickigen Auto beide mit nacktem, nicht schönem, aber doch unverhülltem Gesicht saßen, sind jetzt teils vermummt. Es können in dieses Häuschen gar nicht mehr als zwei Menschen rein und ich hab in über einem Jahr nie zwei Menschen aus drei Haushalten da drin gesehen. Es war wie eine wirklich völlig hirnlose und panikgeschuldete Reaktion des Mannes – während die Frau sich wie gesagt nicht verhüllte, keine Maske nirgends.

Für Menschen unter 70 Jahren ist Corona so ungefährlich oder gefährlich wie eine schwere Grippe. Das sagt die WHO – die Infektionssterblichkeit für Menschen unter 70 Jahren liegt bei 0,05 Prozent. 1969/70 lag sie für die Gesamtbevölkerung bei einer heftigen Influenza-Welle (die kaum jemand bemerkte, ich wurde im Januar 1970 geboren und merkte: nichts) bei 0,29 Prozent.

Gleichwohl haben sich viele alte Menschen geimpft gegen Corona. Das kann hilfreich sein oder auch nicht. Aber für alle unter 70, wenn sie nicht massivst vorerkrankt sind, ist es sinn-los. Und in jedem Fall ist es die Entscheidung jedes einzelnen Menschen. Möchte man meinen. Doch wir leben in der Post-Demokratie, im Hygienestaat:

Die Schauspielerin Eva Herzig will sich nicht impfen lassen, was selbstverständlich ihr Recht ist. Doch eine nicht anders als antidemokratisch, medizinisch nicht evidenzbasiert und totalitär agierende Film-Produktionsgesesellschaft wirft sie jetzt aus der aktuellen Produktion.

Nächste Szenerie: Ein Amtsgericht in einer deutschen Universitätsstadt. Eine Richterin weigert sich, eine Person mit einem Attest zur Maskenbefreiung hineinzulassen. Dabei gibt es in der Verordnung des Bundeslandes – wie in jedem Bundesland – die Befreiung von der Maskenpflicht, so ein gültiges Attest vorliegt. Das ist hier eindeutig der Fall. Warum verstößt eine Richterin gegen geltendes Recht bzw. gegen eine Verordnung der eigenen Landesregierung?

Im Gespräch mit Brunschweiger bekomme ich mit, dass im gleichen Gericht heute ein anderer Prozess stattfand und dort gibt es, so ein Prozessteilnehmer, im Saal offenbar gerade keine Maskenpflicht. Ob es nicht strafrechtlich relevant ist, in JEDEM anderen Menschen einen Gefährder oder eine Gefährderin zu sehen, ist ohnehin die Frage unserer Zeit. Denn das kehrt das Schuldprinzip um: Man muss selbst beweisen (!), dass man nicht krank ist – was den meisten unheilbar Gesunden, den Lockdown-, Test-, Masken- und A-Soziale-Distanzierungs-Fetischist*innen, den Zeugen Coronas, zur Religion der “Neuen Normalität” geworden ist.

Ob jemand (nicht nur im Winter) bei offenem Fenster an einer Pollenallergie erstickt, ist den A-Sozialen von heute egal – Hauptsache frau oder mann selbst ‘schützt’ sich wie panisch vor einem für fast alle läppischen Virus, zumal im Juni 2021, wo Corona Saison-Ende hat, wie jeder weiß, der oder die denken kann. Aber wer kann heute noch denken? Wer?

Übrigens – das werden Jurist*innen bestätigen – ist ein Prozess mit Maskierten nicht im Sinne des Gesetzgebers, da Mimik und Gesichtsausdruck sehr viel über Schuld und Sühne, Scham oder Unverschämtheit aussagen können. Man will dem Verbrecher doch ins Gesicht schauen oder es wenigstens sehen, auch wenn er oder sie zu Boden blickt.

Oder schauen wir auf die stagnierenden Zahlen der Impfungen von Menschen, die über 80 Jahre alt sind, in Berlin. Seit über einem Monat nimmt die Zahl kaum noch zu und verharrt um die 75 Prozent von Geimpften. Das ist bekanntlich die tatsächlich theoretisch gefährdete Gruppe von Menschen, die schwer an Covid-19 erkranken könnte. Aber 25 Prozent haben eben keine Panik oder Angst oder wissen, wie wenig Sinn es macht mit 83 oder 89, sich gegen ein respiratorisches Virus zu impfen und so zu tun, als läge das ganze Leben noch vor einem und man könne sich vor dem Tod schützen. Doch so eine Größe haben viele unter 80-jährige nicht.

Es wird Corona weiterhin geben, das ist überhaupt nichts Dramatisches. Nur jene Menschen, die meinen, sich unsterblich impfen zu können, die werden ein blaues Wunder erleben.

Dass Richter*innen in Deutschland ernsthaft meinen, Corona-Verordnungen der eigenen Landesregierung ignorieren zu können und eine Person, die ein Maskenbefreiungsattest aus gesundheitlichen Gründen hat, nicht ins Gericht zu lassen, indiziert, wo dieses Land steht: Am Abgrund. Die Demokratie steht am Abgrund und die ZeroCovid-Wahnsinnigen wollen den totalen Hygienestaat. Das ist in Florida anders. Dort wurde jetzt verboten, dass Kreuzfahrtschiffe verlangen (!), dass nur geimpfte Menschen boarden dürfen. Es geht, und Ron DeSantis hat es durchgesetzt. Dabei wissen wir gerade auch von Kreuzfahrtschiffen, wie enorm ungefährlich Corona ist, Stichwort: Princess Diamond.

Wenn eine Richterin Angst hat, ihren Job zu machen, dann sollte sie zu Hause bleiben. So wird ein Schuh draus. Doch Menschen vom Leben auszuschließen – hier von einem ohnehin perfiden Gerichtstermin -, das ist einer Demokratie unwürdig und kann doch nicht rechtskonform sein. Es gibt die Ausnahmen von der Maskenpflicht, wer das ignoriert, handelt gegen die bayerische Corona-Verordnung.

Auch mit dem Verständnis der deutschen Sprache hapert es bei so manchem Beamten. Der ‘Grund’ für den Gerichtstermin ist äußerst bizarr, irrational bzw. abstrus oder Indiz für Polizeiwillkür. Die Mittelbayerische Zeitung schreibt heute, am 7. Juni 2021 (hinter der Bezahlschranke):

Und die Beschuldigte? Verena Brunschweiger, die nach eigenen Angaben eine Behinderung von 20 Grad hat ist, erklärte der Mittelbayerischen vor dem Amtsgericht, wie der Fall im November aus ihrer Sicht abgelaufen ist. „Ich sagte: Sie Behinderte diskriminierender Mensch. Ein Partizip. Das nehme ich gerade mit meinen Siebtklässlern durch.“ Sie würde sich für den Polizisten ein Disziplinarverfahren wünschen, betonte sie, und: „Man verliert wirklich den Glauben an den Rechtsstaat.“

Im Video-Interview (Bezahlschranke) mit Dr. Christian Eckl spricht Dr. Verena Brunschweiger über den heutigen Tag und er erwähnt im Abspann süffisant oder ironisch, dass sie Deutsch unterrichtet (und der Polizist nicht …).

Ja, viel mehr noch: Eine radikalfeministische Intellektuelle würde, das mag sie von einem Großteil der Gesellschaft unterscheiden, eine andere Person, und sei sie noch so aggressiv, brutal, irrational oder widerwärtig, niemals als “behindert” bezeichnen. Das ist das Vokabular von Asozialen, Menschen mit Behinderung zu diskriminieren, ähnlich wie die als Schimpfworte gebrauchten Ausdrücke wie “bist du schwul oder was?” oder “du Jude”.

Lehrerkollegien, wo von 100 Lehrer*innen die eine Lehrerin oder der eine Lehrer, die keine Maske tragen können, gemobbt werden, zeigen die Verkommenheit des ganzes Landes, wenigstens der Lehrerschaft an. Die sog. einfachen Leute haben sich in der Krise als die echteren Menschen gezeigt, die Empathie haben, die nicht ausgrenzen, die tolerant sind und Gefahren realistisch einschätzen können. Die Spiegel-Hosenscheißer, die nichts außer dem Twitter-Account von Klabauterbach abonniert haben und lesen, die leben in einer Parallelwelt wie jeder Ministerpräsident und jede Ministerpräsidentin, nicht zuletzt in Sachsen-Anhalt, wo sich zeigt, dass Irrationalität und Corona-Wahn sich durchsetzen.

Es ist gut, dass die AfD etwas verloren hat (viel zu wenig!), aber zu welchem Preis? Damit der Corona-Wahn einfach durchgewunken wird und wir Wahlen durchführen ohne jeden substantiellen Wahlkampf, ohne Demonstrationen, ohne Massenversammlungen, ohne Geschrei und Rangelei, ohne nix? DAS soll eine Demokratie sein? Das ist ein aseptischer Panikzustand, der nach dem Willen der Kanzlerin bis nach ihrem Ende andauern, ja nie enden soll, weil Influenza ist ja wenigstens so gefährlich und viel häufiger als Corona. Vom Klimawandel ganz zu schweigen, der tatsächlich gefährlich ist und alle Menschen betrifft und nicht nur die Alten und massiv Vorerkrankten.

Ein Land aber, das keinerlei Ausnahmen mehr duldet, keine Minderheiten schützt, ja Behinderte ganz offensiv diskriminiert – Menschen, die wegen Atembeschwerden keine Masken tragen können, sind behindert -, ein solches Land ist totalitär, keine Demokratie mehr und möchte die Volksgemeinschaft der unheilbar Gesunden.

Es gibt aber eben auch Journalist*innen wie von der Mittelbayerischen Zeitung in Regensburg – wie Christian Eckl oder seine Kollegin Marianne Sperb, die den Artikel über den heutigen Eklat am Amtsgericht Regensburg schrieb -, die sich offenkundig um solche problematischen Fälle wie jetzt am Amtsgericht Regensburg oder bei der Polizei Regensburg kümmern und womöglich gar – Gott steh uns bei – Kritik üben an den irrationalen Corona-Politik-Zuständen sowie an der Missachtung von Gesetzen oder Verordnungen. Da möchte ich an die wegweisenden Worte von Jan Josef Liefers in #allesdichtmachen erinnern:

In letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass einige Zeitungen damit beginnen, alte, überwunden geglaubte Vorstellungen von kritischem Journalismus wieder aufleben zu lassen. Dagegen müssen wir uns wehren. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir sollten einfach nur allem zustimmen und tun, was man uns sagt. Nur so kommen wir gut durch die Pandemie. Bleiben Sie gesund, verzweifeln Sie ruhig, aber zweifeln Sie nicht.

 

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